Die Firma WINDPROJEKT Sp. z o.o. handelt in Anlehnung an geltende Vorschriften (siehe Aufstellung unten), unter Nutzung der Erfahrungen aus der Energiebranche und unter laufender Berücksichtigung neuer Tendenzen. In jedem Abschnitt der Bearbeitung findet die Realisierung des Planungsprozesses auf höchstem technischem und graphischem Niveau, mit Anwendung von entsprechender Software statt. Die angewandten Lösungen garantieren die Realisierbarkeit von Projekten und berücksichtigen die Kostenoptimierung.
   Auf die Erwartungen unserer Kunden, sowohl Privatkunden als auch institutioneller Kunden, gehen wir mit besonderer Sorgfalt ein, was einen erheblichen Einfluss auf die Qualität unserer Dienstleistungen hat.
Die Projektdokumentation enthält die auf dem Markt angebotenen Windkraftwerke mit einem breiten Leistungsspektrum, abhängig von den Installationsmöglichkeiten, von 500 KW bis zu 3 MW
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Liste der Rechtsakte.

1. Verordnung des Umweltministers vom 29. Juli 2004 über den zulässigen Lärmpegel in der Umwelt (Gesetzblatt Nr. 178 Pos. 1841).

2. Verordnung des Umweltministers vom 30. Juli 2001 über den Ausstoß von Verunreinigungen aus technologischen Prozessen und technischen Operationen in die Luft (Gesetzblatt Nr. 87, Pos. 957).

3. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft über erneuerbare Energien.

4. Verordnung des Umweltministers vom 30. Oktober 2003 über zulässige Pegel elekromagnetischer Felder in der Umwelt sowie Methoden zur Prüfung der Einhaltung dieser Pegel (Gesetzblatt Nr. 192, pos. 1883).

5. Verordnung des Ministers für Transport und Bau vom 13. Januar 2006, die die Verordnung über die Art der Anmeldung und Markierung von Flughindernissen ändert (Gesetzblatt Nr. 9, Pos. 53).

6. Verordnung des Wirtschaftsministers über ausführliche Bedingungen für den Anschluss von Unternehmen an Energienetze (Gesetzblatt Nr. 85, Pos. 957).

7. Verordnung des Umweltministers vom 27. September 2001 über den Katalog der Abfälle (Gesetzblatt Nr. 112, Pos. 1206).

8. Verordnung des Ministerrates vom 9. November 2004 über die Bestimmung der Vorhaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben können und ausführliche Bedingungen, die das Vorhaben zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie einstufen (Gesetzblatt Nr. 257, Pos. 2573).

9. Verordnung des Ministerrates vom 10. Mai 2005 über die Änderung der Vorhaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben können und ausführlicher Bedingungen, die das Vorhaben zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie einstufen (Gesetzblatt Nr. 92, Pos. 769).

10. Umweltschutzrecht vom 27. April 2001 (Gesetzblatt Nr. 62, Pos. 62).