|
|
Die Firma
WINDPROJEKT Sp. z o.o. handelt in Anlehnung an geltende Vorschriften (siehe
Aufstellung unten), unter Nutzung der Erfahrungen aus der Energiebranche und
unter laufender Berücksichtigung neuer Tendenzen. In jedem Abschnitt der
Bearbeitung findet die Realisierung des Planungsprozesses auf höchstem
technischem und graphischem Niveau, mit Anwendung von entsprechender Software
statt. Die angewandten Lösungen garantieren die Realisierbarkeit von Projekten
und berücksichtigen die Kostenoptimierung.
Auf die Erwartungen unserer Kunden, sowohl Privatkunden als auch
institutioneller Kunden, gehen wir mit besonderer Sorgfalt ein, was einen
erheblichen Einfluss auf die Qualität unserer Dienstleistungen hat.
Die Projektdokumentation enthält die auf dem Markt angebotenen Windkraftwerke
mit einem breiten Leistungsspektrum, abhängig von den Installationsmöglichkeiten,
von 500 KW bis zu 3 MW.
Liste der Rechtsakte.
1. Verordnung des Umweltministers vom 29. Juli 2004 über den zulässigen
Lärmpegel in der Umwelt (Gesetzblatt Nr. 178 Pos. 1841).
2. Verordnung des Umweltministers vom 30. Juli 2001 über den Ausstoß von
Verunreinigungen aus technologischen Prozessen und technischen Operationen in
die Luft (Gesetzblatt Nr. 87, Pos. 957).
3. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft über erneuerbare Energien.
4. Verordnung des Umweltministers vom 30. Oktober 2003 über zulässige Pegel
elekromagnetischer Felder in der Umwelt sowie Methoden zur Prüfung der
Einhaltung dieser Pegel (Gesetzblatt Nr. 192, pos. 1883).
5. Verordnung des Ministers für Transport und Bau vom 13. Januar 2006, die die
Verordnung über die Art der Anmeldung und Markierung von Flughindernissen ändert
(Gesetzblatt Nr. 9, Pos. 53).
6. Verordnung des Wirtschaftsministers über ausführliche Bedingungen für den
Anschluss von Unternehmen an Energienetze (Gesetzblatt Nr. 85, Pos. 957).
7. Verordnung des Umweltministers vom 27. September 2001 über den Katalog der
Abfälle (Gesetzblatt Nr. 112, Pos. 1206).
8. Verordnung des Ministerrates vom 9. November 2004 über die Bestimmung der
Vorhaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben können und
ausführliche Bedingungen, die das Vorhaben zur Erstellung der
Umweltverträglichkeitsstudie einstufen (Gesetzblatt Nr. 257, Pos. 2573).
9. Verordnung des Ministerrates vom 10. Mai 2005 über die Änderung der Vorhaben,
die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben können und ausführlicher
Bedingungen, die das Vorhaben zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie
einstufen (Gesetzblatt Nr. 92, Pos. 769).
10. Umweltschutzrecht vom 27. April 2001 (Gesetzblatt Nr. 62, Pos. 62).
 |
|